Wie vollständig sind Bau-Leistungsbeschreibungen?

Es ist schon erstaunlich:

Umfragen zufolge beschäftigen sich Bauherren vor dem Abschluss eines Bauvertrages weniger mit der Materie als beim Kauf eines Autos. Über die Leistungs- und Ausstattungsmerkmale sowie die Garantiebedingungen einer neuen Limousine ist man voll im Bilde, aber beim Bauvertrag starten viele den Blindflug – und das kann äußerst  unangenehme Folgen haben!

Die Investition in ein Einfamilienhaus aber kann durchaus  den 10-fachen Wert eines Familienautos darstellen.

Ich finde das höchst erstaunlich! Sie nicht auch?

Zumal aus einer Untersuchung von Bau- und Leistungsbeschreibungen von Anbietern für Ein- und Zweifamilienhäusern hervorgeht:

  • nur 1% der untersuchten Vertragsgrundlagen entsprechen den Mindestanforderungen! – herausgegeben vom Bundesbauministerium 2007
  • Bei 53% sind die Leistungen „im Wesentlichen vollständig“ aber nicht durchgehend konkret beschrieben,
  • bei 42% unvollständig oder nicht eindeutig,
  • bei 4% war die Beschreibung mangelhaft, wesentliche Angaben fehlten.

Fazit der Untersuchung:

„Mit einer qualifizierten, ausreichend umfangreichen und detaillierten Bau-und Leistungsbeschreibung können der Bauherr (und der Hausanbieter gleichermaßen) Vertrags-, Planungs- und Kostensicherheit erreichen.“ (Quelle: Institut für Bauforschung e.V. Hannover)

Vertrags- und Kostensicherheit aber ist der erste – und wichtigste – Schritt Konflikte am Bau zu vermeiden.

Zugegeben: Wer kann als Baulaie schon beurteilen, ob eine Baubeschreibung wirklich vollständig ist und auch das drinsteht, was der nette Verkäufer so alles versprochen hat – und was man sich so vorstellt?

Überlassen Sie die wahrscheinlich größte Investition in Ihrem Leben nicht dem Zufall!