Von der Durchsicht der vorvertraglichen Bauunterlagen bis zur Abnahme bin ich nur Ihnen als Bauherr und Bauherrin verpflichtet.
Als Bauingenieur und Sachverständiger für Mängel und Schäden an Gebäuden, lotse ich Bauherr*innen besonnen durch die technischen und kommunikativen Untiefen des Bauens. Das betrifft die einzelnen Bauphasen und vor allem die Schlussabnahme.
Was Sie von einem/einer Bausachverständigen erwarten können:
- langjährige Erfahrung und Referenzen
- regelmäßige Weiterbildung
- Unabhängigkeit und Objektivität
- wertwolle Entscheidungshilfen und fundierte Beratung
- Prüfung der Baubeschreibung und Pläne
- Durchsicht des Mustervertrags auf fehlende Details, die mit dem Haushersteller noch auszuhandeln sind
- Prüfung des Zahlungsplans des Hausherstellers
(denn zu oft wird zu früh zu viel Geld gezahlt)
- Kontrolle des Baufortschritts und der Ausführungsqualität zu maßgeblichen Bautenständen.
(Das motiviert die Handwerker sorgfältig zu arbeiten und minimiert das Risiko späterer Bauschäden erheblich.)
Er/sie ist
- ein/e qualifizierte/r Baufachmann/Baufachfrau,
- vertritt expliziert Ihre Interessen,
- ist unabhängig von Planern, Lieferanten und Montagefirmen und
- empfängt keine Provisionen!
Die Schlussabnahme
Nach den Erfahrungen vieler Bauherren endet mit der Schlussabnahme die Kulanz des Hausherstellers.
Ich begleite Sie bei der Schlussabnahme, überprüfe das Abnahmeprotokoll und die Mängelliste. Das Bauabnahmeprotokoll und die Mängelliste sind wichtig, denn hier werden alle sichtbaren Mängel und Restarbeiten mit einem Zieldatum für die Beseitigung aufgelistet. Außerdem helfe ich bei der Kontrolle der Restarbeiten.
Versteckte Mängel können Kosten und Ärger nach sich ziehen, mit denen Sie nicht rechnen. Zwar muss der Bauunternehmer auch nachträglich auftretende Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern, es erspart jedoch viel Ärger, wenn diese bereits vor dem Einzug bekannt und behoben sind.
Wichtig: Keine Schlussabnahme ohne Abnahmeprotokoll!